Rechtsanwälte demonstrieren vor dem Bundesverfassungsgericht

Haben sie auch das Gefühl, dass seit Beginn der Corona Krise vieles, was früher mal Rechtens war, nun nicht mehr gilt? Nach Ansicht vieler Anwälte sind die Corona Maßnahmen verfassungswidrig, bzw. widersprechen dem Grundgesetz.
Nun demonstrierten am 11.03.2022 hunderte Anwälte und weitere Berufsgruppen wie Pflegekräfte etc. in Karlsruhe vor dem BVG.

Themen waren zum einen die verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierung, die Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht und die Entscheidungen des BVG zum Themenkomplex Corona. Auch diese sind aus Sicht nicht weniger Anwälte unrechtmäßig und stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Besonders in der Kritik steht der ehemalige CDU Politiker Harbarth, der lange Zeit im Bundestag quasi die „rechte Hand von Merkel“ war. Es hat einen sehr schalen Geschmack, wenn so jemand dann zum Verfassungsrichter wird, ohne überhaupt Verfassungsrecht als Fachgebiet zu haben. Und kurze Zeit später dann bereits zum Präsidenten des BVG.
Seit er zum Präsidenten wurde, hat man das Gefühl, die Politik erhält nur noch den Segen des BVG. Hunderte Klagen gegen die Bundesnotbremse wurden ohne Verfahren abgewiesen, das Eilverfahren eines Pflegers gegen die berufsbezogene Impfpflicht wurde abgewiesen. Sinngemäß kurzgefasst: Der Pfleger könne wählen zwischen der Impfung, die gemäß BVG durchaus Patienten schädige oder auch zum Tode führen könne, oder er könne auch einfach einen anderen Beruf wählen. Pikanterweise führt das BVG aus, angeblich könnten sich die zu pflegenden Patienten trotz der Impfung nicht schützen. Wozu dann impfen?

-> https://tkp.at/2022/02/11/deutsches-verfassungsgericht-gibt-gruenes-licht-fuer-impfpflicht/
-> https://reitschuster.de/post/die-fragwuerdige-evidenz-des-bundesverfassungsgerichts/
Dieses Urteil schockiert. Man fragt sich, wie dies auf der Grundlage des Grundgesetzes entschieden werden konnte.

Die Demovorträge

Ich verlinke hier einige Videos von der Demo, damit sie kritisch prüfen können, was die Anwälte dort vorgetragen haben.

Prof. Dr. Martin Schwab vor dem VerfG 11-03-2022
Beate Bahner vor dem VerfG 11-03-2022
Rechtsanwalt Holger Fischer vor dem VerfG 11-03-2022
Rechtsanwalt Helmut Krause vor dem VerfG 11-03-2022

Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass die Pessimisten unter den Anwälten nicht Recht haben, und dass wir bald wieder zu rechtsstaatlich einwandfreien Zuständen zurück kommen. Wie in den Ansprachen aus meiner Sicht zu Recht angeprangert wird, kann es z.B. nicht angehen, dass im Arbeitsrecht Beschränkungen für den Gebrauch von Masken gelten, bei Corona Verordnungen diese aber gänzlich ignoriert und für Millionen Menschen trotzdem ein Maskenzwang erlassen wird. Sofern der Mensch selbst entscheiden kann, ob er sich schützen will, ist das etwas ganz anderes, Zwang ist im schlimmsten Fall gleichzusetzen mit Körperverletzung. Es gibt unzählige Gutachten, die darlegen, dass die Nutzung von Masken gegen Viren sinnlos ist und dass die Masken mehr Schaden als nutzen.

Bleiben Sie kritisch, hinterfragen Sie ! Informieren Sie sich auch aus anderen Quellen!

Interessante Links zum Thema

Materialsammlung des Rechtsanwalts Krause zum Thema (fehlende) Gewaltenteilung in Deutschland
https://www.rakrause.de/gewaltenteilung

Über die Unterseite des Rechtsanwalts Krause werden bis zur nächsten Bundestagswahl die wichtigsten Beiträge zum Thema „intelligenter und koordinierter Einsatz von Zweit- und Erststimmen bei der nächsten Bundestagswahl“ verlinkt.
https://www.rakrause.de/q

https://reitschuster.de/post/impfpflicht-ex-verfassungsgerichtschef-hans-juergen-papier-schlaegt-alarm/