Update: RKI weiß es: PCR Test unbrauchbar für Infektionsnachweis!

Sie finden unten eine Ergänzung
Das RKI hat schon im September 2020 in seinem eigenen Epidemischen Bulletin 39-2020 ausgeführt, dass der PCR Test keine Infektion nachweist. Trotzdem werden weiter jeden Tag in Deutschland und weltweit Menschen ohne Symptome mit positivem Schnelltest und dann positivem PCR Test als infektiös bzw infiziert bezeichnet.
Und dann widerrechtlich in Hausarrest, Quarantäne, Selbstisolierung – suchen sie sich etwas aus – geschickt.
Das RKI weiß, dass diese Zahlen falsch sind!
Wenn man nur die Personen zählt, die Symptome haben, dann haben wir seit Monaten keine Pandemie mehr. Und – ohne dass ich jetzt wirklich detailliert gerechnet hätte – vermutlich auch nie wirklich eine solche gehabt. Warum sollte man sonst zu solchen Täuschungen greifen?
Dies ist übrigens sehr einfach nachzuprüfen über die RKI Rohdatenanalyse, die ich in den letzten Wochen hier regelmäßig veröffentlicht habe.

Es steht offen im Netz und keiner schaut hin !

In diesem Bulletin finden Sie die Aussage, dass der PCR-Test quasi nichts beweist.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/39_20.pdf?__blob=publicationFile
Schauen Sie auf Seite 5 rechte Spalte unten.
Das RKI weiß, dass der PCR-Test eine Ansteckungsfähigkeit nicht nachweist.
Veröffentlicht bereits am 24. September 2020 !

》Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die
RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch
Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Unter-
suchung nachweisbar. Dass diese positiven
PCR-Ergebnisse bei genesenen Patienten nicht mit
Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen ist, wurde in
mehreren Analysen gezeigt, bei denen parallel zur
PCR-Untersuchung eine Anzucht von SARS-CoV-2
in der Zellkultur durchgeführt wurde.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/39_20.pdf?__blob=publicationFile

Schnelltest basiert auf dem gleichen Prinzip

Ich denke, es sollte jedem klar sein, dass dann auch der Schnelltest bei Personen ohne Symptome keine Infektion nachweisen kann.
Ich wollte es trotzdem noch einmal erwähnt haben.

Update 05.12.2022 Rechtsgutachten Medizin Rechtsanwältin Beate Bahner zur Unbrauchbarkeit des PCR Tests

Am 03.01.2022 hat Frau RA Bahner ein umfassendes Gutachten zu diesem Sachverhalt veröffentlicht. Sie legt dar, dass in genau dem von mir zitierten Bulletin des RKI der PCR Test eben quasi als unbrauchbar für die Diagnose der Infektiösität bezeichnet wird. Außerdem führt sie Viele weitere Quellen an, die zum gleichen Ergebnis kommen. Insofern müsste sofort die Testerei gestoppt werden und eine rechtliche Aufarbeitung dieses Skandals erfolgen.

https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf

Bleiben Sie kritisch! Hinterfragen Sie! Wem nützt das Ganze? Folgen Sie der Spur des Geldes!

Club der Klaren Worte: Dr. Reiner Füllmich: DROSTEN ist ein BETRÜGER

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