Pflegenotstand durch politisch erzwungene Beschäftigungsverbote ab 16.03.2022? ein möglicher Ausweg…

Wie ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, versucht die Regierung gerade, die Pflegekräfte zur Impfung zu nötigen. Bislang waren die Pflegekräfte die Helden, für die man auf die Balkone gehen und applaudieren sollte. Die Regierung hätte Mittel und Möglichkeiten genug gehabt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Hat sie aber nicht getan. Stattdessen wurden fragwürdige Maßnahmen bezuschusst, die die Kassen der unterbelegten Krankenhäuser füllen. Viele Millionen versenkt für Betten, die nie genutzt wurden und auch jetzt nicht zur Verfügung stehen.
Das Personal arbeitet unterdessen weiter am Limit und schlecht bezahlt. Die Bedingungen sind so schlecht, dass jede Menge Kräfte im Bereich Pflege in den letzten 20 Monaten ihren Job aufgegeben haben. Bereits im letzten Jahr war diese Situation bekannt. Und in den 20 Jahren davor auch!

Die Pflegekräfte erhalten immer mehr Unterstützung gegen die verfassungswidrige Impfpflicht.

Frau RA Rohring fiel mir in den letzten Tagen durch sehr interessante und nützliche Stellungnahmen auf, daher dachte ich, diese hier mal zu verlinken, sei eine gute Gelegenheit. Denn offenbar lässt das Gesetz Spielraum. Das Verbot muss letztlich vom Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Wenn der Betreiber einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses dann aufgrund des Beschäftigungsverbotes einen Pflegenotstand ausrufen muss, ist klar, wer die Verantwortung trägt: Der Sachbearbeiter des Gesundheitsamtes. Ich bin gespannt, wer das riskiert. Diese Sachbearbeiter können sich nicht hinter dem Gesetz verstecken, sie haben den Ermessensspielraum und können die Pflegekräfte auch einfach weiter arbeiten lassen. Es ist ja nicht so, dass ab 16.März alle ungeimpften Pflegekräfte schlagartig hochinfektiös werden. Wer sowas glaubt, glaubt auch, dass der PCR Test eine Infektion nachweist.

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