Bundesarbeitsministerium befürwortet zu Hause durchgeführte Selbsttests, Anwalt Dr Ansay organisiert Testzertifikat Online

Sehen Sie sich unten die Ergänzung zum Interview bei der Tagesschau an. Wie (leider) nicht anders zu erwarten , hat die Tagesschau wichtige Teile des Interviews weggelassen.
Objektive und saubere Berichterstattung war früher.

In seinen FAQs unter Frage 2.2.2. zu Corona-Tests in Betrieben schreibt das Bundesarbeitsministerium wie folgt:

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText7 Stand:26.11.2021 13:00Uhr

„Ein wesentlicher Vorteil von Antigen-Schnelltests für die Selbstanwendung liegt
darin, dass diese auch von ungeschulten Laien durchgeführt werden können. Sie
können z.B. auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden, wodurch zusätzlich
Kontakte mit positiv Getesteten im Betrieb vermieden werden.“

www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-c
orona-asvo.html

Dr Ansay hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Er ist Rechtsanwalt und seine Frau Ärztin.
Daraus entstand die Idee, überwachte Online Bürgertests anzubieten:
Auf seiner Webseite in den FAQ ist ein erklärendes Schreiben verlinkt, das folgendes ausführt:

Online „Bürgertests“ ohne Videochat sind gültig und rechtmäßig
gemäß Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Kerschies vom 11.11.2021:
https://bit.ly/3qwxDxb
Demnach wird die 3G-Regel im Job auch erfüllt durch Antigen-Selbsttests, wenn sie
ärztlich „überwacht“ werden allein mittels asynchronem online Fragebogen
gemäß § 2 Nr. 7 c) SchAusnahmV, welcher wie folgt lautet:
„ein Testnachweis [ist] ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (…) in verkörperter oder digitaler Form, wenn (…)
die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt und (…)
c) von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung
vorgenommen oder überwacht wurde,“
Diese Norm ist auch gemäß Bundesarbeitsministerium Rechtsgrundlage zur
Beurteilung der Zulässigkeit von Corona-Tests in Betrieben zur Erfüllung der neuen
3G-Regeln
auf der FAQ-Seite, Frage 1.1.12:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

https://398b3203-c488-419b-bdaf-fa74589b9d61.usrfiles.com/ugd/398b32_f24762a1224b4af790fc0a088451b85f.pdf
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText7 Stand:26.11.2021 13:00Uhr

Wenn Sie sich nun darüber sorgen, dass sie im Betrieb möglicherweise trotzdem keinen Zugang erhalten, können Sie sich etwas beruhigen: Im letzten Absatz heißt es:

6.
Falls Sie unsere Test-Zertifikate dennoch nicht akzeptieren sollten, muss ich Sie
leider vorsorglich auf Folgendes hinweisen: Wir bieten allen Arbeitnehmern bei
Lohnverweigerung an, den vollen Lohn zu erstatten, den wir dann vom Arbeitgeber
auf eigenen Namen und eigene Rechnung einklagen.

https://398b3203-c488-419b-bdaf-fa74589b9d61.usrfiles.com/ugd/398b32_f24762a1224b4af790fc0a088451b85f.pdf

Hier geht es zum Zertifikat. Lesen Sie sich die Anweisungen genau durch! Sie müssen 2 Fotos erstellen und die Testkassette mitführen. Details auf der Webseite von Dr Ansay :

Hinweis:

Im Mainstream wird verbreitet, die Testbescheinigungen / Zertifikate von Dr Ansay wären angeblich ungültig.

Warum sollten diese ungültig sein, wenn im Betrieb das gleiche gemacht werden kann, dort sind die gleichen Tests aber gültig? – Manche Betriebe erstellen aber dort nicht einmal ein Zertifikat!
Weil Ungeimpfte mittlerweile per se nicht mehr Vertrauenswürdig sind und grundsätzlich den Test fälschen???? Alles asoziale Schmarotzer ohne Intelligenz? CovIdioten?
Wenn es wirklich um Gesundheit und nicht um AUSGRENZUNG GESUNDER UNGEIMPFTER geht, dann sollte schon die LOGIK jedem KLAR DENKENDEN Menschen bestätigen, dass diese Tests nicht illegal sein können. Siehe dazu die Rechtlichen Information oben!
Außerdem sind die Risiken für Ungeimpfte viel zu hoch.
Dafür hat die Politik schon gesorgt.
Denken Sie selbst! Hinterfragen Sie, warum bestimmte Informationen verbreitet werden!

Ergänzung vom 09.12.2021