GUTACHTEN ZU PCR-TEST – Drosten lässt Gericht schmoren

Wenn man etwas vor Gericht klären muss, braucht man ab und an einen Gutachter.
Wenn es für das, was man klären will, einen anerkannten Fachmann gibt, dann beantragt man vor Gericht, dass dieser Fachmann genommen wird, um ein Gutachten abzugeben. So auch in diesem Fall.
Eine Mandantin verweigerte den PCR-Test bei der Rückkehr aus dem Ausland. Bekam dafür eine 125 Euro Strafe aufgebrummt. Und Klagte mit Hilfe der Anwältin Beate Bahner. Sie argumentierte, dass der PCR-Test zum Nachweis einer Infektion und im Umkehrschluss auch zum Nachweis einer fehlenden Infektion ungeeignet sei. Als Gutachter beantragte Sie Dr. Drosten. Und das Gericht sagte ja. Nun warten alle auf Ihn. Aber er hat scheinbar Zeit.
ähm… keine Zeit natürlich…, jedenfalls lässt er sich Zeit…
Ein Schelm, wer ….
-> https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/drosten-laesst-gericht-schmoren-0942713303.html