Gerichtsurteil: Corona Zwangstestung an Schulkind war rechtswidrig

Vorgeschichte:
Im September 2020 wurde an einer Schule in Aurich ein Kind einer vierten Klasse unter Zwang einem PCR Test unterzogen. Ein in seiner Klasse erkranktes Kind war seit Tagen schon nicht mehr in der Schule gewesen und hatte nicht mehr am Unterricht teilgenommen. Daher war eine Erkrankung der Mitschüler schon sehr unwahrscheinlich, zumal wohl auch keine Symptome bemerkt wurden.
Das Gesundheitsamt übte offenbar seinerzeit in der Schule Druck auf die Kinder aus und führte ohne Zustimmung der Mutter des hier betroffenen Kindes einen PCR Test , bzw die dazugehörende Probenentnahme durch. Dem Kind wurde mitgeteilt, die Mutter wäre informiert und hätte zugestimmt.
Die Mutter war jedoch zu Hause telefonisch erreichbar und wurde definitiv nicht angerufen. Andere Eltern wurden Informiert und holten Ihre Kinder aus der Schule nach Hause.
Die Schule hat sich übrigens offenbar nicht schützend vor die Kinder gestellt.

https://aurich.tv/pcr-test-in-auricher-waldorfschule-landkreis-aurich-verliert-prozess/

https://aurich.tv/wp-content/uploads/2023/03/Urteil-des-VG-Oldenburg-im-Fall-Aurich-clean2-3.pdf

Video dazu:

Resümee:

Es lohnt sich offenbar doch noch, für sein recht zu kämpfen. Auch wenn in den letzten Drei Jahren viele Urteile gefällt wurden, die am deutschen Rechtswesen zweifeln lassen konnten, besinnen sich scheinbar mittlerweile doch immer mehr Richter.
Mal sehen, ob jetzt langsam eine Aufarbeitung beginnt….

Bleiben Sie kritisch, bilden Sie sich ihre eigene Meinung !