Die Ärzte für Aufklärung sind seit längerem ein Hoffnungsschimmer für alle, die an kritische Ärzte glauben. Von dort kommen regelmäßig Informationen, die aufhorchen lassen. Zumindest die, die andere Meinungen zulassen (wollen).
Auch ich bin immer interessiert an verschiedenen Meinungen, bzw. Standpunkten.
Daher verlinke ich hier diesen Bericht zu ihrer kritischen Prüfung:
Dieser Bericht nimmt Bezug auf einen Anwalt, der eine kurze Zusammenfassung der Fakten vornimmt:
https://immoanwalt.nrw/blog/masken-schaden/
Zitat:
Weder OP-Masken noch FFP2-Masken sind zur Abwehr von Viren jeglicher Art
geeignet oder zugelassen. So stand es bis Mai 2020 auch auf den
Packungsbeilagen, „nicht gegen Radioaktivität, Gase oder Viren“ – worauf mich
unsere Handwerker-Mandanten aufmerksam gemacht haben. Videos von Drosten,
Wieler und Schade untermauerten diesen Befund.[…]
Inzwischen steht auf Basis zahlreicher einschlägiger Studien aber zudem auch
https://immoanwalt.nrw/blog/masken-schaden/
noch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass die Masken
schaden und sogar als Körperverletzung einzustufen sind. Die DGUV Regel 112-
190 enthält verbindliche Trage- und Pausenzeiten und fordert eine
Eignungsprüfung zum Tragen der fraglichen Masken.
Wenn Sie die Ausführungen des Anwaltes als Druckversion lesen wollen oder z.B. zum Mitnehmen ausdrucken wollen, dann empfehle ich diese Druckversion (PDF)
https://immoanwalt.nrw/wp-content/uploads/Masken-sind-ungeeignet-und-schaden.pdf
Und wie immer: Bilden Sie sich selbst ihre Meinung, bleiben Sie kritisch, hinterfragen Sie !