Epoch Times: „Lauterbach: Impfung schützt nicht vor Ansteckung – Impfpflicht hinfällig“

Jetzt schwurbelt also auch Lauterbach. Er stellt doch tatsächlich ernsthaft in Frage, dass die geprüften und wirksamen Spritzen nicht vor Ansteckung schützen. Wo kommen wir denn da hin, wenn diese Ikone der Schulmedizin den Glauben an Big Pharma so erschüttert. Der Mann muss sofort zurücktreten und platz machen für jemanden, der den Glauben an die Pharma wieder etabliert. Und das Narrativ muss beibehalten werden. Notfalls müssen schalten noch mehr Anzeigen geschaltet werden. Nicht dass die Medien noch anfangen so etwas zu verbreiten.

Okay, Schluss mit der Satire.

Der Klabautermann hat mich heute überrascht 🙂


https://www.epochtimes.de/gesellschaft/lauterbach-impfung-schuetzt-nicht-vor-ansteckung-impfpflicht-hinfaellig-a4047497.html

Ich muss zugeben, dass ich ziemlich argwöhnisch bin und dem „Frieden“ nicht traue. Da kommt bestimmt noch was. Aber das ist nur meine Meinung.

Jedenfalls scheint diese Aussage schon ein wertvoller Anker für Soldaten und Reservisten, die dem Impfbefehl bis jetzt – aus offensichtlich doch berechtigten Vorbehalten – nicht nachgekommen sind.
Der Befehl beruht ja auf dem Narrativ des Fremdschutz und Eigenschutz und wurde unerwartet heftig durchgesetzt. So intensiv und restriktiv wie keine Impfung zuvor.
Ungeachtet der Tatsache, dass es sich um ein experimentelles Medikament handelt.
Ungeachtet der Tatsache, dass es einer freiwilligen Einwilligung zu diesem Experiment bedurfte. Die nach Auffassung vieler Fachanwälte in diesem Fall wegen der Androhung von drakonischen Strafen unmöglich Zustande kommen konnte.

Der Druck auf die Soldaten und auch auf die Reservisten ist immer noch enorm. Weiter werden Reservisten von Reservedienstleistungen und dienstlichen Veranstaltungen in Niedersachsen ausgegrenzt, wenn Sie nicht vollständig geimpft sind (2x gespritzt und genesen oder 3x gespritzt).

Was würden Sie tun, wenn man sie vor die Wahl stellt, das experimentelle Medikament zu akzeptieren, oder sie verlieren alles, was sie sich erarbeitet haben, inklusive Pensionsansprüche?
Mit weniger als 4(vier) Dienstjahren besteht die Gefahr einer fristlosen Kündigung!

Würden Sie nachgeben? Oder wäre die Angst vor gesundheitlichen Schäden größer?
Wie würden Sie sich entscheiden, wenn sie im persönlichen Umfeld bereits Impfschäden gesehen hätten? (Wer aufmerksam ist, dem dürften die Nebenwirkungen nicht verborgen geblieben sein, es gab dazu ja auch schon genug Berichte)

Immer noch warten alle gespannt auf die Begründung des Urteils vom 7. Juli dieses Jahres, als in Leipzig vor dem BundesVerwalungsGericht (BVerwG) die Klage von zwei Stabsoffizieren gegen die Duldungspflicht abgewiesen wurde.
Alle Anwesenden und Prozessbegleiter waren regelrecht fassungslos, ob der offensichtlichen Nichtwürdigung der ganzen von den Klägern vorgebrachten Beweise (Nebenwirkungen, erhöhte Inzidenz in der Bw, gestiegene Krankheitsfälle in der Bw, etc etc).
Einige Sprechen sogar von einem Justizskandal.

Wir werden sehen, wie das Gericht begründen wird, dass die Duldungspflicht rechtmäßig sein soll.
Am 7.12. läuft nach meiner Kenntnis die Frist zur Abgabe der detaillierten Urteilsbegründung ab.

Trotz der sehr öffentlichkeitswirksamen Urteilsverkündung ist der Prozess offenbar noch nicht zu Ende. Es gab in diesem Verfahren Dinge, die das Team der Soldaten zu weiteren rechtlichen Schritten, wie einer Anhörungsrüge und einem Befangenheitsantrag bewogen haben.
Da zwischenzeitlich quasi jeden Tag neue Fakten auftauchen, wäre es aus meiner Sicht sehr … bedenklich (im Sinne unseres Rechtsstaates), wenn das Gericht dies nicht entsprechend würdigen würde.

Und jetzt sagt der bislang für seinen Tunnelblick bekannte Minister, dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt.

Ich denke, es wird spannend…

Link zum Thema:

https://reitschuster.de/post/game-over-impfpflicht-fuer-klinik-und-pflegepersonal-laeuft-aus/

Hier noch ein paar

Links zum Soldatenprozess

zu ihrer Information:

https://www.anwalt-schmitz.eu/soldaten-gegen-impfpflicht/

dort ( und zum Thema ) besonders lesenswert, sortiert nach Datum:

https://beatebahner.de/lib.medien/Schriftsatz_BVerwG_3_6_22_Replik_auf_Schriftsatz_BMVg_22_5_22_anonymisiert.pdf
Der Ansteig der Erkrankungszahlen von 2019 bis 2022 nach Angaben der Bundeswehr bewog die RA Bahner zu einer Stellungnahme. Sehr informativ. Im Vergleich zu 2019 haben wir 2022 4370% mehr Krankmeldungen ( in der ehemals gesundesten Bevölkerungsgruppe in DEU)

https://beatebahner.de/lib.medien/Schriftsatz_BVerwG_Erhoehung_-Tage-Inzidenz_7_6_22_anonym.pdf
Auch sehr spannend: Die Bundeswehr hat immer noch – bei über 96% C19 Impfquote- eine gut doppelt so hohe Inzidenz wie in der Bevölkerung in DEU!

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/11/2.11.22-BW-Inzidenzboard-belegt-ueberdurchschn.-Erkrankung-in-BW-anonymisiert.pdf

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/11/13.11.22-Prof.Schwab-Ergaenzung.Anhoerungsruege.anonymisiert.pdf
Mehrere Ergänzungen: Nebenwirkungsquote 1:5000 pro Impfung, bei 3 Stichen bereits 3:5000 (1:1666) bei 4 Stichen 4:5000 (1:1250) , Zulassung trotz Studienende, Fehler bei PEI und EMA….)

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/11/Zusammenfassung-der-Strafanzeige-der-schweizer-Kanzlei-Kruse-Law-.pdf
(Klage von Nebenwirkungsopfern gegen Swissmed, auch hier enorme Nebenwirkungen, Verfehlungen der Swissmed)

https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/08/Klage_der_Brook_Jackson_vs_Pfizer_gov_uscourts_txed_203248_2_deutsch.pdf
Die Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs gegen das neuartige
Coronavirus („COVID-19“) war eine dringende Angelegenheit. Aber diese Dringlichkeit
entschuldigt nicht, dass bei den klinischen Versuchen an der falschen Stelle gespart,
Steuergelder verschwendet, Bundesvorschriften verletzt und möglicherweise die
Gesundheit der Amerikaner gefährdet wurde. Die Beklagten Pfizer Inc., Icon PLC und
Ventavia Research Group, LLC (zusammen „Beklagte“) führten eine klinische Studie
durch, um einen der COVID-19-Impfstoffkandidaten zu testen. Im Wettlauf um die
Sicherung von Bundesmitteln in Milliardenhöhe und um die Markteinführung des ersten
Impfstoffs haben die Beklagten den Vereinigten Staaten absichtlich entscheidende
Informationen vorenthalten, die die Sicherheit und Wirksamkeit ihres Impfstoffs in Frage
stellen. Die Beklagten haben nämlich Verstöße gegen ihr klinisches Studienprotokoll und
gegen Bundesvorschriften verschwiegen, einschließlich der Fälschung von klinischen
Studiendokumenten. Aufgrund der Machenschaften der Beklagten haben Millionen von
Amerikanern eine falsch gekennzeichnete Impfung erhalten, die möglicherweise nicht so
wirksam ist wie dargestellt. Die Zulassung des Impfstoffs durch die U.S. Food and Drug
Administration („FDA“) resultierte aus einer zutiefst mangelhaften klinischen Studie, die
gegen FDA-Vorschriften verstieß. Die Beklagten haben von der COVID-19-Pandemie auf
Kosten der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger profitiert, indem sie den
wissenschaftlichen Prozess missbrauchten.

Zitat aus der Klage Klage_der_Brook_Jackson_vs_Pfizer


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Vor allem: folgen Sie der Spur des Geldes!