Überlegungen zur Befreiung von der Maskenpflicht

Wer aus medizinischen Gründen Probleme mit der Maske hat, wird sicher auch schon versucht haben, ein Maskenbefreiungsattest zu bekommen. Wer so etwas mal versucht hat, wird feststellen, dass der Arzt, in der Regel wohl der eigene Hausarzt, damit offensichtlich arge Probleme hat. Zumindest mein Hausarzt hat sich ziemlich gewunden. Ich fand dann aber einen Ausweg.
Dazu muss ich etwas weiter ausholen.

Corona Vorschrift zur Maskenpflicht

In den Verordnungen steht regelmäßig, dass die Maske Pflicht ist. Da der Staat aber haftet, wenn dem Bürger durch die Maske etwas passiert, sichert er sich ab und schreibt sinngemäß hinein: wer die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, darf ohne. Für Niedersachsen finden sie das aktuell hier:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html

Alle diejenigen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Maske/Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (zum Beispiel bei entsprechender psychischer Beeinträchtigung oder anderen Krankheitsbildern, wie etwa einem verringerten Lungenvolumen, bei schwerem Asthma, Herz- oder Lungenerkrankungen etc. = nicht abschließende Aufzählung), sind von der Pflicht ausgenommen. Beachten Sie hierbei aber bitte, dass Sie dann ein entsprechendes ärztliches Attest bei sich haben müssen, um glaubhaft machen zu können, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske ausgenommen sind.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html

Ich habe hier die relevanten Stellen hervorgehoben. Sie müssen glaubhaft machen können, dass sie die Maske nicht vertragen.
Das brachte mich dann auf eine – aus meiner Sicht – einfache Lösung, die mir nützt und den Arzt nicht in Bedrängnis bringt. Der Arzt muss und darf dem Patienten nur medizinische Tatsachen bestätigen.
Und wenn der Patient berichtet, dass er bestimmte Probleme hat, wenn er eine Maske aufsetzt, muss der Arzt dies auf Wunsch attestieren.

Gemäß Gutachten, kommt es bei Gebrauch der Maske oft zu folgenden Symptomen, die den Patienten Probleme bereiten:

Kopfschmerz
Müdigkeit
Benommenheit
Erschöpfung
erhöhter Blutdruck
erhöhter Puls
Schwindel
Konzentrationsschwierigkeiten
Übelkeit und Brechreiz
Visusprobleme (unscharfe Sicht)
Atemnot
Erstickungsanfälle
Schweißausbruch
Klaustrophobie

https://tkp.at/2021/03/08/eine-bilanz-der-maskenpflicht-nutzen-versus-schaden/

Klaustrophobie = Angst vor kleinen Räumen, (wird oft mit Platzangst , Angst vor großen Plätzen, verwechselt), vielleicht bekannt als Beklemmung

Wenn Sie ihrem Arzt davon berichten und darum bitten, dass er das attestiert, dann können sie damit glaubhaft machen, dass sie unter der Maske gesundheitliche Probleme haben. Damit haben sie das Recht, die Maske nicht nutzen zu müssen.
Vorsicht Denkfehler: Der Arzt wird annehmen, dass sie eine Maskenbefreiung haben wollen. Dann wird er möglicherweise anfangen zu argumentieren und eine teilweise Befreiung attestieren wollen.
Sie brauchen nur ein Attest mit den Symptomen. Mehr nicht. keine Maskenbefreiung.
Denn wenn der Arzt ein Attest mit einer Maskenbefreiung schreibt, dann wird dieses nach Berichten im Netz von der POL oft nicht anerkannt, weil die medizinischen Gründe dort nicht genannt werden. Eigentlich gibt es ja eine ärztliche Schweigepflicht, aber das ist ein anderes Thema. Und es sollte sie auch nicht belasten, wenn sie ein Attest vorzeigen, in dem attestiert wird, dass sie völlig normal auf eine Reduzierung der Luftzufuhr mit Anreicherung des CO2 im Blut reagieren. Denn diese Symptome werden Millionen Menschen seit 2 Jahren aufgezwungen. Ohne wissenschaftliche Grundlage. Aber das wird vielleicht noch mal ein anderer Blogbeitrag. Dazu finden sie bei Dr Mayer bei tkp.at schon eine ganze Menge.

Formulierungsvorschlag

Ärztliches Attest

Nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wird hiermit bescheinigt, dass Anrede Vorname Nachname
beim Tragen eines Maskenschutzes unter
Kopfschmerz
Müdigkeit
Benommenheit
Erschöpfung
erhöhter Blutdruck
erhöhter Puls
Schwindel
Konzentrationsschwierigkeiten
Übelkeit und Brechreiz
Visusprobleme (unscharfe Sicht)
Atemnot
Erstickungsanfälle
Schweißausbruch
Klaustrophobie
leidet.

Grußformel
Arztname
Unterschrift

Dabei dürfen Sie dem Arzt natürlich nur die Symptome nennen, die bei Ihnen selbst auch wirklich auftreten. Versteht sich ja von selbst, oder?
Wenn Sie mit diesem Attest eine Räumlichkeit betreten, wo Maskenpflicht ausgeschildert ist, sind sie in der Lage, glaubhaft zu machen, dass sie die Maske nicht vertragen. Somit müssen sie die Maske nicht tragen.

Sollte jemand widersprechen und sie zur Maske zwingen wollen, können sie erwidern, dass sie dann die persönlichen Daten der Person haben wollen, denn sie würden dann eine Anzeige wegen Körperverletzung erheben. Wer sie trotz bekannter Gefahr einer Schädigung zu etwas zwingen will, haftet dafür. Das gilt z.B. auch in der Schule.
Allerdings habe ich es noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass Widerspruch kam. Ich habe jedoch sehr wohl die neidischen oder auch angstvollen Blicke der Anderen gesehen. Wobei Letzteres an der Massenpsychose liegt, in die die Medien die Bevölkerung getrieben haben.
Wer die Maske tragen will, darf das gern tun, da bin ich maximal Tolerant 😉
Ich vertrage die Maske eben einfach nicht.

Bleiben Sie gesund ! Hinterfragen Sie kritisch! Informieren Sie sich!

Update vom 04.05.2022

Nachdem die Maskenpflicht ja seit Anfang April aufgehoben wurde, mag es ihnen unsinnig erscheinen, diese Idee weiter zu verfolgen. Allerdings warnen einige Kritiker schon wieder davor, dass alles im Herbst wieder aufkommen könnte. Gerade auch für diesen Fall sind sie mit Attest dann bestens gerüstet. Erfreulicherweise gibt es mittlerweile ein erstes Gerichtsurteil, wo Atteste ohne konkrete Symptome für gültig erklärt wurden. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Baden-Wuerttemberg-Einfache-Arztbescheinigung-reicht-zur-Befreiung-von-der-Maskenpflicht-428742.html

Links zum Thema

https://tkp.at/2021/04/21/studien-von-stanford-und-cdc-masken-unwirksam-gegen-infektion-und-gesundheitsschaedlich/

https://tkp.at/2021/04/23/deutsche-meta-studie-beweist-massive-schaedigung-durch-masken/

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2013038

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198