Wieso versteckt die Koalition eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Nebensatz beim Gesetz zu Stiftungen?

Es hat einen wirklich schalen Geschmack. Gestern hat die Regierung offenbar die längste Sitzung dieser Legislatur abgehalten. Mit über 17 Stunden! Gestartet wurde , wenn ich das im Radio richtig mitbekommen habe, morgens um 09:00 und die Sitzung endete erst um halb 3 in der Nacht.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Teilnehmer da noch voll bei der Sache waren. Egal.
Offenbar will die Koalition weiter auf der Pandemie Welle surfen.
Wie man hier lesen kann :

https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf

findet sich im „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ folgender Text im letzten Absatz:

Durch den Gesetzentwurf soll das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Neue Regelungen, insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, sollen geschaffen und viele schon bestehende Vorschriften geändert werden. Zahlreiche Streitfragen sollen hierdurch geklärt werden. Auch soll beim Bundesamt für Justiz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geführt werden. Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann.

Ich habe vielleicht einen zu kleinen Horizont und verstehe nichts von Politik. Aber ich merke schon, dass hier etwas versteckt wurde. Es sieht klar danach aus, dass die Regierung diesen Passus versteckt hat. Warum ?
In einer Demokratie sollte diese Frage erlaubt sein. Ist sie es noch?

Links zum Thema

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