Beschluss des OLG Karlsruhe rehabilitiert Weimarer Familienrichter Christian Dettmar

Eine gute Nachricht, wie ich finde. Das OLG Karlsruhe hat ein Verfahren nach §1666 – wie in Weimar – an das Familiengericht zurück verwiesen und damit die Rechtsauffassung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar bestätigt. Er hatte auf der Basis mehrerer Gutachten über die Masken- und Testpflicht an zwei Schulen in Thüringen entschieden. Daraufhin war ihm von der Landesregierung, speziell vom Kultusministerium Thüringen Rechtsbeugung vorgeworfen worden. Viel Aufsehen erregte dann eine von der Staatsanwaltschaft durchgeführte Hausdurchsuchung und seinen Dienst und Privaträumen. Was man dort zu finden gedachte, ist nicht nur mir unklar, ich fand dazu bislang keine sinnvollen Einlassungen. Alles was für das Urteil zu klären gewesen wäre, war ja nach meiner Ansicht im Urteil enthalten ..
Aus meiner Sicht – also der eines Untertanen, ähm Bürgers natürlich, diente die Hausdurchsuchung offenbar genau zu dem Zweck, andere Richter abzuschrecken.
Und genau deswegen kam es nun dazu, dass das Familiengericht Pforzheim den Fall an das Verwaltungsgericht abgegeben hatte. Erfreulicherweise – für mein Rechtsempfinden – hat das OLG nun das Urteil des Familiengerichts aufgehoben und den Fall zurück an das Familiengericht gegeben. Denn nur dieses sei zuständig und müsse entscheiden.
Ich bin mal gespannt, ob diese Richter sich nun unabhängig entscheiden (können) oder wegen des massiven politischen Drucks einknicken.

(siehe auch Leizpzig :
Urteil gegen alleinerziehende Mutter mit Kostennote über 18.000 Euro – und die Solidarität der Bürger mit der Mutter)


Eine sehr gute Stellungnahme zu dem Urteil des OLG Karlsruhe hat Frau Vera Lengsfeld abgegeben.

Ebenfalls dazu : Boris Reitschuster

Vorgeschichte bei Tichy