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AGT
Thema:
02 Atemgifte
17. Atemgifte können auftreten:
im festen Aggregatzustand
dampfförmig
gasförmig
zum Teil auch in sichtbarer Form
18. Unter dem Begriff Atemgifte ist/sind zu verstehen:
das Vorhandensein von Schwebstoffen, Gasen und Dämpfen
die Wirkung von Chlorgas auf die Atemorgane
Stoffe, die mit der Atmung in den Körper gelangen und dort schädigend wirken
das Vorhandensein von gesundheitsschädlichen Fremdstoffen in der Umgebungsatmosphäre
19. Atemgifte können auf den menschlichen Körper folgende Wirkungen haben:
Verschleiß des Knochenmarkes
Beschleunigung der Atmung
Reiz- und Ätzwirkung
Blockierung des Sauerstofftransportes
20. Sauerstoffmangel kann an Einsatzstellen ausreichend sicher wahrgenommen werden:
durch eine Geruchs- und Geschmacksprobe
durch schimmernde Luftschichten
nur durch geeignete Messtechnik
durch Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
21. „Benzindämpfe“ sind definitionsgemäß zuzuordnen den Atemgiften mit
mit Reiz- und Ätzwirkung.
mit erstickender Wirkung.
mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen.
mit Wirkung auf das Wahrnehmungsvermögen (Sinnestrübungen, Ohnmacht, Sehvermögen).
22. Mit dem Auftreten größerer Mengen nitroser Gase ist zu rechnen:
bei der Zersetzung aller Pflanzenschutzmittel
bei Bränden von anorganischem Material z.B. Glasfasern
bei Gasbränden
bei der Zersetzung von Düngemitteln mit Stickstoffanteil