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Truppmann LERNMODUS :-)
Thema:
11 Löscheinsatz
11.3.1 Ein Hydrantenhinweisschild gibt
den Durchmesser der Versorgungsleitung und die Wassermenge an.
den Druck und die Wassermenge an.
den Durchmesser der Versorgungsleitung und die Lage des Hydranten bezogen auf das Schild an.
die Lage des Hydranten und den Nennaußendurchmesser der Kupplung an.
11.3.2 Schläuche für Sonderrohre werden am Verteiler (in Fließrichtung)
an der linken Kupplung angeschlossen.
an der mittleren Kupplung angeschlossen.
an der rechten Kupplung angeschlossen.
nach Weisung des Gruppenführers angeschlossen.
11.3.3 Die Aufstellung des einsatzbereit ausgerüsteten Angrifftrupps bei einem Einsatz mit Bereitstellung gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ erfolgt
hinter dem Fahrzeug.
am Verteiler.
an den Strahlrohren (vor dem Schaden-Objekt).
am Objekt/Gebäude.
11.3.4 Für das Kuppeln von zwei Saugschläuchen (Herstellen der Saugleitung) ist gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“
der Maschinist zuständig.
der Wassertrupp zuständig.
nur der Wassertruppführer zuständig.
nur das Wassertruppmitglied zuständig.
11.3.6 Der Angriffstrupp verlegt Schlauchleitungen für sich selbst (fehlender Schlauchtrupp) gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“
vom Verteiler zur Einsatzstelle.
vom Trupp zum Verteiler.
nur nach Weisung des Gruppenführers.
von der Wasserentnahmestelle zur Pumpe.
11.3.7 Die C-Schlauchleitung des Angriffstrupps zwischen Verteiler und Einsatzobjekt verlegt nach der FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“
der Schlauchtrupp.
der Wassertrupp.
der Angriffstrupp selbst (bei fehlendem Schlauchtrupp).
ein durch den Gruppenführer beauftragter Trupp.
11.3.8 Der Innenangriff ist einem Außenangriff vorzuziehen, weil
keine Leitern erforderlich sind.
der Brandherd gezielter erreicht wird.
beim Außenangriff die Fensterscheiben beschädigt werden.
der Wasserschaden geringer ist.
11.3.9 Ein Brandraum darf
nur mit äußerster Vorsicht betreten werden.
nur auf Befehl eines Zugführers betreten werden.
nur mit Zustimmung des Melders betreten werden.
zur Menschenrettung betreten werden.
11.3.10 Im Alarmfall ist beim Aufsitzen
die in der Feuerwehr-Satzung festgelegte Sitzordnung einzuhalten.
durch die Sitzordnung die grundsätzliche Aufgabenverteilung zugewiesen.
die Beachtung der Sitzordnung grundsätzlich unwichtig, weil der Gruppenführer während der Anfahrt zur Einsatzstelle die Einteilung und Aufgabenverteilung sowieso vornimmt.
darauf zu achten, dass durch die einzelnen Feuerwehrangehörigen nur die Plätze eingenommen werden, deren (gemäß Sitzordnung) zugewiesenen Funktionen sie, u.a. aufgrund ihres Ausbildungsstandes, auch übernehmen können.
11.3.11 Für die Wasserversorgung zwischen Feuerlöschkreiselpumpe und Hydrant sowie Feuerlöschkreiselpumpe und Verteiler kommt nach der FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“
der Schlauchtrupp zum Einsatz.
der Wassertrupp zum Einsatz.
der Angriffstrupp zum Einsatz.
der Maschinist (Unterstützung beim Aufbau der Wasserversorgung) zum Einsatz.
11.3.12 Der Strahlrohrführer öffnet das Strahlrohr zur Brandbekämpfung
an der Rauchgrenze.
sobald er Wasser am Strahlrohr hat.
wenn er Flammen und / oder Glut erkennt.
unter Beachtung von Weisungen des Truppführers.
11.3.13 Nach FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ obliegen dem Wassertrupp folgende Aufgaben:
Retten
Bringt auf Befehl tragbare Leitern in Stellung
Stellt die Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zum Verteiler her
Stellt die Wasserversorgung zwischen Löschfahrzeug und Wasserentnahmestelle her
11.3.14 Gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ sind zu unterscheiden:
Einsatz mit und ohne Bereitstellung.
Einsätze neben- und hintereinander bzw. getrennt und geschlossen.
Selbstständiger Trupp, Staffel und Gruppe und Zug.
Zugeinsatzformen, technische Hilfeleistung und Strahlenschutzeinsätze.
11.3.15 „Schlauchreserven“ müssen berücksichtigt werden,
damit die Schläuche sauber in Buchten liegen können.
damit der vorgehende Trupp die notwendige Beweglichkeit und Reichweite erhält.
um einem möglichen Mangel an Rollschläuchen vorzubeugen.
um für beschädigte Feuerlöschschläuche Ersatz vorzuhalten.
11.3.5 Der Schlauchtrupp verlegt Schlauchleitungen für den Angriffstrupp gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“
von der Wasserentnahmestelle zur Pumpe.
vom Trupp zum Verteiler.
vom Verteiler zum Trupp.
nur nach Weisung des Gruppenführers.
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