Bundesverfassungsgericht. Entscheidung mit Notausgang?

Viele aus dem Pflegebereich hatten auf die Klage gesetzt und gehofft, das BVG würde die „Impfpflicht im Pflegesektor“ wie es von vielen und auch im Mainstream genannt wird, kippen.
Dass es sich nicht um eine Impfpflicht handelt, habe ich ja schon mehrfach dargelegt.
Wie vorauszusehen war, entschied das Gericht wieder nicht im Sinne des Grundgesetztes – wie früher einmal – sondern es kam letztlich zu dem Schluss, dass eine Pflegekraft notfalls sterben „darf“, um eine (alte kranke) zu pflegende Person zu retten. Okay, etwas überspitzt, aber Sarkasmus muss erlaubt sein.

Nachdem diese Pflegekräfte zwei Jahre lang ihren Job ungeimpft gemacht haben, kriegen sie jetzt eine Klatsche. Die Enttäuschung ist natürlich berechtigt, aber möglicherweise zu früh. Und eine Kündigung möglicherweise auch.

Denn auf Twitter fand ich heute dieses Statement, das ich sehr gut nachvollziehen kann:
Lesen sie unbedingt die ergänzenden Tweets des Autors olafgarber. (insgesamt 9 Stück)

Für alle ohne Twitteraccount:

Urteil des @BVerfG enthält eine Ausstiegsklausel aus der Impfpflicht im Gesundheitswesen
Laut @rki_de wird die Bedingung für diese Ausstiegsklausel seit 5.5.2022 explizit erfüllt. Die Urteilsbegründung bezieht sich auf RKI-Sachstand 21.4.22
Thread mit Quellen
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298790721323009?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Das BVerfG-Urteil enthält sinnvollerweise eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn 167: „Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“ 2/9

https://twitter.com/olafgarber/status/1527298793011417095?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Die Annahme des BVerfG: Infektionsgefährdung für Ungeimpfte ist deutlich höher als für Geimpfte. Dies erklärt das BVerfG in Rn 185 aufgrund Daten vom @PEI_Germany und @rki_de: „Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298795259580422?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4).“
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298797356756993?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Diese Daten haben sich laut RKI inzwischen verändert: Die Infektionsgefahr ist seit mehreren Wochen für alle Gruppen gleich (für Geboosterte sogar noch geringfügig höher) Siehe: https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Inzidenz_Impfstatus.html ,18-59 Jahre
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298799323926529?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Die Differenzierung nach Impfstatus entfällt deshalb laut RKI seit 5.5.2022. „Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein.“
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298801546842113?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Dieser Satz ersetzt beim RKI seit 5.5. den vom @BVerfG im Urteil zitierten obigen Satz Quelle: RKI Wöchentlicher Lagebericht vom 5.5.2022, Seite 4
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298803740471296?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Die sehr lange Urteilsbegründung der BVerfG wurde mehrere Wochen geschrieben und ist inzwischen veraltet. Sie beruft sich auf Daten und Einschätzung des RKI, die inzwischen vom RKI widerrufen wurden. Ohne Fremdschutz ist laut BVerfG keine Impfpflicht möglich.
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298805682479104?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Covid ist eine dynamische Situation, im Moment ist eine Impfpflicht nicht durch das BVerfG Urteil gedeckt.
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298807842496515?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Leider gibt es scheinbar „Essig im Wein“.
Nutzer „Pace“ schreibt:

https://twitter.com/theotherphilipp/status/1527308272973119488?s=20&t=6n2tNeA3dYME6snd_IMQcQ

Es bleibt spannend. Ich wünsche allen Pflegekräften starke Nerven. Sie haben meinen tiefsten Respekt, egal ob gepiekst oder ohne Pieks.
Ich hoffe, dass das BVG irgendwann wieder zu seiner Bestimmung zurück findet, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Aktuell habe – offenbar nicht nur ich – ich das Gefühl, dass es die Regierung vor dem Souverän ( den Bürgern) schützt.
Bleiben Sie kritisch, bilden Sie sich objektiv ihre eigene Meinung.