Corona-Impfung als Verletzung des Nürnberger Kodex?

Die Überschrift ist abgekupfert aus einem Beitrag des Universitäts.club Wissenschaftsverein Kärnten, Klagenfurt. Dort berichtet Frau Heike Egner, Geographin, Sozionautin, Gastprofessorin an der Universität für Bodenkultur in Wien und Vorstandsmitglied des Universitäts.club|Wissenschaftsverein Kärnten folgendes:

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat eine aus Israel eingereichte Klage wegen Verletzung des Nürnberger Kodex durch die israelische Regierung und Pfizer angenommen – die Entscheidung darüber steht nun aus. Eingereicht wurde die Klage von einer Gruppe von Anwälten, Ärzten und besorgten Bürgern, die von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen möchten, „keine experimentelle medizinische Behandlung (COVID-Impfstoff) zu erhalten und sich deswegen unter großem und schwerem illegalem Druck der israelischen Regierung fühlen“.
Man muss schon sehr weit zurücktreten und erhebliche Distanz suchen zu dem Informations-Bombardement aus Politik und Medien, die in einer ganz erstaunlichen – und (freiwillig) nie dagewesenen – Einstimmigkeit seit mehr als einem Jahr systematisch Angst verbreiten, um sehen zu können, wie angebracht eine derartige Klage ist.
Zur Erinnerung: Die durchschnittliche Dauer zur Entwicklung eines Impfstoffes beträgt 6 – 8 Jahre; die bisher kürzeste Entwicklung betrug 4,5 Jahre. Die Corona-Impfstoffe wurden in deutlich weniger als einem Jahr entwickelt. Die EU-Behörde hat dem zuerst zugelassenen Impfstoff von Biontech/Pfizer lediglich eine vorläufige Zulassung von einem Jahr erteilt, da wichtige Information fehlen. Desgleichen bei den weiteren Zulassungen, die im Eiltempo durchgepeitscht wurden. Die Impfstoffhersteller bestehen darauf, von jeglicher Produkthaftung befreit zu werden. Sie wissen warum! Die nun angewandte mRNA-Technologie ist komplettes Neuland – ein Impfprinzip, dass trotz intensiver Forschung in den vergangenen 20 Jahren aufgrund der Nebenwirkungen noch nie regulär zugelassen worden ist. Nun werden die fehlenden Tests in einem global angelegten Feld-Experiment (neudeutsch: Real-Labor) durchgeführt. Einer der ebenfalls neu entwickelten Vektor-Impfstoffe steht gerade aufgrund von Nebenwirkungen, die kritische Mediziner längst genau so vorhergesagt hatten, in heftiger Kritik. Verbunden mit dieser Debatte wird deutlich, dass Nebenwirkungen gar nicht systematisch gesammelt werden. Durchimpfen – egal was es (an Geld oder Leben) kostet?
Eine Impfung mag notwendig sein, zumindest für jene, die aufgrund ihrer körperlichen Verfasstheit Gefahr laufen, bei einer Ansteckung einen schweren Verlauf zu erleiden, der dann eventuell tödlich enden könnte. Aber die übergroße Anzahl jener Menschen, die dieses Risiko eines schweren Verlaufs gar nicht haben, dazu zwingen zu wollen, sich einem experimentellen Impfstoff auszusetzen, widerspricht jeglicher Ethik – nicht nur der Medizinethik des Nürnberger Kodex. Man mag einwenden, dass die Entscheidung doch jedem selbst überlassen bleibt und staatlich niemand gezwungen würde. Das mag formal stimmen. Die Diskussionen über Impfpass, Testzwang, Zutrittsregeln und Reisebestimmungen sind jedoch faktisch einer Zwangsmaßnahme gleichzusetzen.
Der Schlusssatz dieses Textes musste aufgrund der dringenden Aufforderung des Rektors der Universität Klagenfurt am 5. Mai 2021 gelöscht werden.
Heike Egner, Geographin, Sozionautin, Gastprofessorin an der Universität für Bodenkultur in Wien und Vorstandsmitglied des Universitäts.club|Wissenschaftsverein Kärnten

https://uniclub.aau.at/corona-impfung-als-verletzung-des-nuernberger-kodex/

Wenn Sie wissen wollen, welcher Satz den Rektor so besorgt hat, dass er gelöscht werden musste, dann klicken Sie hier:

https://web.archive.org/web/20210328160421/https://uniclub.aau.at/corona-impfung-als-verletzung-des-nuernberger-kodex/

Ich finde den Satz durchaus angebracht. Ein Schelm, wer bei einer solchen Reaktion des Rektors an entzogene Fördergelder oder stornierte Projekte von Big Pharma denkt. Ob es sich wirklich so verhält, kann ich nicht beurteilen, allerdings habe ich in anderen Beiträgen eben solche Bedenken bzw Drohungen schon gelesen und wäre nicht überrascht, wenn es sich hier ähnlich verhielte.
Ich bin froh, dass der Gerichtshof in den Haag die Klage angenommen hat und hoffe, dass es Zeitnah zu einer Verhandlung kommt, wo die vielen Ungereimtheiten und Logischen Brüche rund um die sogenannte Impfung und Corona aufgearbeitet werden.

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Leserkommentare:

24. November 2021 um 12:41 von udo s.
Der Internationale Strafgerichtshof in den Haag (International Criminal Court, ICC) untersucht und verhandelt Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und seit dem Jahr 2018 auch Verbrechen der Aggression (zum Beispiel Angriffskriege). Geschaffen wurde das Gericht 1998 durch das sogenannte „Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“, das von 123 Staaten ratifiziert wurde. Zu diesen 123 Staaten gehören zum Beispiel Kanada, Brasilien, Senegal und auch Deutschland. Die Ratifikation bedeutet, das Gericht kann auch tatsächlich in diesen Ländern tätig werden. Israel gehört zu den Ländern, die den ICC nicht anerkannt haben. Das Gericht kann dort also nicht ohne weiteres tätig werden. Das Gericht hat eine „Eingangsbestätigung“ („acknowledgement of receipt“) versendet. Dies ist ein routinemäßiges Verfahren bei allen Mitteilungen („communications“), die das Gericht von Einzelpersonen oder Gruppen erhält. Man wird jetzt die eingegangenen Informationen „unabhängig und unparteiisch prüfen“ („with full independence and impartiality“) und entscheiden, ob das Gericht überhaupt zuständig ist. Wie oben bereits ausgeführt ist es nicht zuständig, da Israel das Statut nicht anerkannt hat. Demzufolge wird es keine Klage geben!!