Was ist eigentlich der Nürnberger Kodex und warum ist er heute wichtiger denn je?

Nach den menschenverachtenden medizinischen Experimenten die von den Nationalsozialisten im sogenannten „Dritten Reich“ durchgeführt wurden (Stichwort Dr Mengele etc) wurde von den Richtern dieser Kodex beschlossen:

Vorbemerkung

Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal 600 des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Bemerkenswert ist, dass die Richter trotz der bekannt gewordenen Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und den daran Beteiligten richteten, sondern auch erkannten, dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und a l l e Ärztinnen und Ärzte in der Welt betrifft.
Im Vorwort zu seinem Buch ‚ The Nazi Doctors ‚ formulierte es Robert Jay Lifton 1986 (1) so:
„Doctors in general, it would seem, can all too readily take part in the efforts of fanatical, demagogic, or surreptitious groups to control matters of thought and feeling, and of living and dying.“

(1) Robert J. Lifton: The Nazi Doctors, New York, 1986

Quelle: http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html

Übersetzung des Textes von Robert J. Lifton:
„Ärzte im Allgemeinen, so scheint es, können sich nur allzu leicht an den Bemühungen fanatischer, demagogischer oder heimlicher Gruppen beteiligen, um Gedanken und Gefühle, Leben und Sterben zu kontrollieren.“

Der Nürnberger Kodex 1947

Der Text:

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

Zitiert nach: Mitscherlich, A. und Mielke, F. (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. 1960, S. 272f.

Quelle: http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html

Gerade vor dem Hintergrund der sogenannten neuen Impfstoffe, die Big Pharma auf den Markt gedrückt haben, bekommt dieser Kodex eine enorme Wichtigkeit.
Die Studien sind stand heute (September 2021) noch nicht abgeschlossen, wir befinden uns in der Phase 3 (von 4) der klinischen Studien (üblicherweise noch deutlich vor der regulären Zulassung).

Somit sind alle, die sich gegenwärtig impfen lassen, Teilnehmer eines weltweiten Menschenversuchs, der aufgrund der mangelnden Aufklärung (darüber, dass es ein Experiment ist !) elementar gegen den Nürnberger Kodex verstößt.

Dass die Teilnehmer nichts von dieser Thematik mitbekommen, liegt daran, dass vor der Impfung zwar noch auf die bedingte Zulassung hingewiesen werden mag, die eben nur im Rahmen einer Pandemie die Gabe dieser Impfstoffe genehmigt. (1)

Es wird jedoch regelmäßig bei den „Geimpften“ eben genau keine engmaschige Überwachung nach der Spritzengabe durchgeführt. Damit ist es de facto (nicht nur aus meiner Sicht) unmöglich, kontrollierte Rahmenbedingungen, wie sie für diese Phase 3 der Studie normalerweise vorgeschrieben sind, zu erzeugen. Ebenso wird es dadurch erheblich schwieriger, Nebenwirkungen oder Todesfälle in einen richtigen Zusammenhang zu bringen. Denn: wer keine Daten erhebt, kann auch keine sauberen Daten liefern.

Da die Hersteller in den Lieferverträgen mit den Abnehmerstaaten (also quasi weltweit) weder die Wirksamkeit bestätigen noch die Haftung für Langzeitschäden übernehmen müssen, scheinen sie selbst von Ihren Impfstoffen ja nicht sehr überzeugt zu sein. -> Lesen sie mehr zu den Details der Verträge

Der Erfinder (!) der mRNA Technologie Dr. Robert W. Malone hält diese Technik für zu gefährlich, um sie für diesen Zweck einzusetzen.
-> https://tkp.at/2021/08/22/erfinder-der-mrna-impfstoffe-robert-malone-warnt-vor-gefahren-der-impfkampagne/

(https://twitter.com/RWMaloneMD)
Er twittert seit Monaten Fakten gegen den Einsatz dieser unerprobten Mittel .
Sein Tweet wurde übrigens zunächst von Twitter gelöscht, erst durch Rechtsmittel wurde der Post wieder zugänglich.

(1) Hinterfragen Sie mal, warum die Regierung die pandemische Lage immer weiter verlängert, obwohl die Statistiken mittlerweile klar belegen, dass es weder eine Übersterblichkeit, noch eine Überlastung der Krankenhäuser gab, die es ja gem. Infektionsschutzgesetz zu verhindern gilt.

Glauben Sie alles was man Ihnen sagt ?
Hinterfragen Sie !
Alles ! Jeden Tag aufs Neue !
Deshalb hier zusätzliche Quellen :

Links zum Thema:

https://rumble.com/vl0zpf-dr.-robert-malone-the-liberty-forum-8-10-2021.html