Impfstatus und Datenschutz

Haben sie schon mal darüber nachgedacht, welchen Datenschutzwert ihr Impfstatus eigentlich hat?

Für mache Aktivitäten soll ja der Impfpass vorgelegt werden, bzw es können Geimpfte z.B. ohne Schnelltest an etwas teilnehmen.
Ist so eine Pflicht eigentlich mit dem Datenschutz vereinbar ?
Warum darf ein Mitarbeiter eines Restaurants oder eines Geschäfts auf einmal besonders schützenswerte Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis bekommen, ein Arbeitgeber aber nicht ?

Gemäß Bund Verlag

darf nämlich im Prinzip selbst ein Arbeitgeber nur solche Sachverhalte erfragen, an denen er ein berechtigtes oder schutzwürdiges Interesse hat. Da eine Impfung Privatsache ist, geht sie den Arbeitgeber zunächst mal nichts an.
Hinzu kommt, dass es sich bei den Angaben zum Impfstatus um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt. Daher gilt: eigentlich darf der Arbeitgeber nicht fragen, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin schon geimpft ist oder eben nicht.
Und wenn er es tut, braucht der Befragte die Wahrheit nicht zu sagen.

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Darf-der-Chef-nach-der-Impfung-fragen-~.html

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen hat das Infektionsschutzgesetz geregelt, dass eine Frage nach dem Impfstatus zulässig ist, wenn sie zur Infektionsverhütung erforderlich ist. Daher müssen Beschäftigte eine Frage nach einer Impfung auch wahrheitsgemäß beantworten.

Genau da scheiden sich gerade die Geister, denn nach neuesten Erkenntnissen schützt die Covid Impfung ja gerade nicht vor Ansteckung und Weitergabe, sondern im besten Fall „nur“ vor einem schweren Verlauf der Erkrankung.

Auf der Arbeit gilt:

Für alle anderen aber ist die Frage nach dem Impfstatus nur erlaubt, wenn sie für die Erfüllung der dem Arbeitgeber auferlegten Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig ist. Kann der Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen unabhängig vom Impfstatus seiner Arbeitnehmer erfüllen, so ist die Frage nach der Impfung unzulässig.
Kann er die Verpflichtung nur in Kenntnis des Impfstatus erfüllen, so ist die Frage zulässig.

Datenschutzrechtlich bedenklich

Gemäß Pressebox sei es

technisch kein großes Problem, den Impfstatus der Teilnehmer von Veranstaltungen wie Kino, Konzerten etc. schon im Vorfeld zu erfassen, z.B. durch Hochladen des Impfausweises beim Ticketkauf.
Vorteil: Keine Warteschlangen beim Einlass. Diese Idee hat die Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen, Imke Sommer, allerdings in einem Diskussionsbeitrag als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft. Bei den Daten zur Impfung handelt es sich um höchst persönliche Gesundheitsdaten, die von Privatunternehmen nicht einfach so erfasst und gespeichert werden dürften. Die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO setzt hier hohe Hürden. Grundsätzlich dürfen Daten von Unternehmen nur dann erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, wenn eine rechtliche Grundlage existiert, oder der Betroffene sein Einverständnis gibt.

https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uimc-dr-vossbein-gmbh-co-kg/Verarbeitung-von-Impfdaten-nicht-ohne-weiteres-moeglich/boxid/1052950

Vorreiter USA ?

Möglicherweise hat genau vor dem Hintergrund dieser Problematik der Gouverneur von Florida bereits Anfang April die Nutzung von Impfpässen unter Strafe gestellt.

Texas ist nun der 15te Bundesstaat in den USA in dem Impfpässe verboten sind. Gouverneur Greg Abbott hat das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Er besteht darauf, Texas müsse vollständig „offen“ bleiben und bezeichnet die Pässe als eine Verletzung der individuellen Freiheit.

„Texas ist zu 100 % geöffnet. Texaner sollten die Freiheit haben, ohne Einschränkungen oder Anforderungen dorthin zu gehen, wo sie wollen“, sagte Abbott in einem Tweet, bevor er das Gesetz am Montag unterzeichnete. Mit dem Gesetz wird es staatlichen Stellen sowie allen Unternehmen verboten einen Impfpass zu verlangen um Services oder Eintritt zu bekommen.

https://tkp.at/2021/06/09/gesetzliches-verbot-von-impfpaessen-nun-auch-in-texas/

Es bleibt offenbar spannend in Deutschland. Die Regierung treibt ihre Bemühungen Richtung digitalem Impfpass jedenfalls scheinbar weiter, auch wenn auch dort den Mitarbeitenden klar sein müsste, dass der Impfpass illegal sein dürfte. Dass der Impfpass die Spaltung der Gesellschaft noch vertiefen wird, wo jetzt schon keine Fakten basierte Diskussion mehr möglich ist, dürfte wohl keine Frage sein.