Maskenatteste – warum viele Ärzte sich nicht (mehr) trauen, es aber richtigerweise tun sollten, um ihre Patienten vor Schaden zu bewahren

Wenn man sich anschaut, wie Mitmenschen von der Polizei behandelt werden, die ein sogenanntes „Maskenattest“ haben, muss man sich schon sehr wundern. In der jüngsten Vergangenheit häufen sich die berichte, dass diese Personen offenbar per se kriminalisiert werden und das Attest scheinbar grundsätzlich in Frage gestellt wird.
Viele Berichten von Anzeigen wegen angeblicher Urkundenfälschung und auch davon, dass dann beim ausstellenden Arzt auch noch zusätzliche Maßnahmen der „Sicherheitsbehörden“ stattfanden. Damit sind leider oftmals völlig überzogene Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Akten gemeint. Es folgt dann oft auch noch eine Anzeige wegen „Vorwurf der Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 278 StGB“.

Der einzige Sinn dieser Maßnahmen beim Arzt scheint zu sein, diesen zu „disziplinieren“. Das er nur seinen Job ordentlich gemacht hat und seinen Patienten vor Schaden schützt, interessiert offenbar während der Corona-Krise nicht.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat nun in einem Verfahren den Vorwurf nach §278 StGB quasi zerlegt.

Maskenatteste – Ärzte handeln rechtmäßig

Keine Angst vor Verfolgung: Die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner zerlegt den Vorwurf der Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 278 StGB – Argumente für sorgfältige Ärzte, die ihre Patienten vor Gesundheitsschäden bewahren wollen.