Es bleibt spannend.
Nachdem die als Coronamaßnahmenkritisch bekannte Rechtsanwältin Beate Bahner bei einem Gerichtsverfahren im Februar beim Amtsgericht Heidelberg Herrn Prof. Dr. Christian Drosten als Gutachter vorschlug, hatte das Gericht den „Vater“ des Corona PCR Tests zum Staunen vieler tatsächlich bestellt.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass ihre Mandantin am Ende einer Quarantäne nicht bereit war, sich mit dem PCR Test testen zu lassen, weil damit aus ihrer Sicht eine akute Corona Infektion nicht nachzuweisen sei.
Nun gut. Nachdem Herr Drosten sich nun seit dem 22.02. diesen Jahres Zeit gelassen hat, hat er nach Meinung der Anwältin aber nur bestätigt, was man sowieso schon wusste. Sinngemäß: Das der PCR Test eben nachweisen kann, das der Virus im Körper gewesen sei.
Anwältin Bahner hat nun noch mal nachgelegt, denn der Widerspruch bezieht sich ja gerade darauf, dass der PCR Test eben ihrer Meinung nach(und viele Experten -Mediziner , Biologen etc sind auch dieser Meinung) kann der Test eben nicht unterscheiden zwischen toten und vermehrungsfähigen Viren. Sie fordert ein Erweiterungsgutachten. Wenn das wieder so lange dauert , wird es vermutlich erst nach den Sommerferien eine Antwort geben.
Links:
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/drosten-gutachten-zum-pcr-test-laesst-fragen-offen-0843454005.html
Vorgeschichte:
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/querdenken-anwaeltin-bestellt-drosten-als-gutachter-2242522302.html
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/drosten-laesst-ein-gericht-sehr-lange-auf-ein-gutachten-warten/
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