Es ist wirklich sehr kurz vor 12

Ich habe das Gefühl, dass die Corona Krise gerade eine Stufe erreicht hat, die mehr als bedenklich ist.
Nicht etwa die (angeblich) dramatischen Zahlen oder die hohe Inzidenz (der fast durchweg Symptomlosen) machen Sorgen.
Die kritischen Nachfragen an die Regierung auf der Bundespressekonferenz nach wissenschaftlichen Belegen für die Maßnahmen wurden bislang durchweg mit Schulterzucken oder Ausflüchten beantwortet.
Vieles , was vor einem Jahr noch als Verschwörungstheorie abgetan wurde, ist mittlerweile eine Tatsache.

Der heute im Bundestag eingebrachte Änderungsvorschlag für das Infektionsschutzgesetz beunruhigt.
Sehr.
Eine deutliche Stellungnahme des Netzwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) findet sich bei Boris Reitschuster:

Auszug:
Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen. Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen. Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen: Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus. Nach seiner Ansicht „…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln.“

Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte Corona-Notbremse, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.

Jens Gnisa, der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, zeigt sich entsetzt:
„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“
„Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz“, mahnte der Richter.
Dies sei „auch nicht der Brückenlockdown von 2 oder 3 Wochen, der diskutiert wird, sondern ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown.“
Deutlicher kann man wohl kaum noch werden.


Ein sehr guter Beitrag zu diesem Thema findet sich bei -> Ramin Peymani

Hier noch die Stellungnahme bzw. Einschätzung Rechtsanwaltskanzlei Mingers zur Änderung des IfSG.

BZ : Anwältin: Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig
Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen per Bundesgesetz – wie konnte es dazu kommen? Eine Analyse der Anwältin Jessica Hamed.

SNA: „Wir müssen das Grundgesetz schützen“: Gysi, Kubicki und Co. protestieren gegen Bundes-Notbremse