RKI: Durchführung der COVID-19-Impfung (FAQ)

Das RKI hat nun bereits eine Weile eine FAQ Liste (Häufige Fragen) rund um die Covid Impfung auf seiner Webseite online gestellt.

Auszug:

Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind, zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund dieser anzunehmenden Immunität, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen (überschießende systemische Impfreaktionen) und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollte eine einmalige Impfung von Personen mit durchgemachter Infektion (labordiagnostisch gesichert) nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung frühestens 6 Monate nach Genesung erwogen werden (siehe FAQ “

Ist bei der Impfung Genesener eine einzige Impfstoffdosis ausreichend? „).

Tritt nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion auf, kann nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der 2. Impfstoffdosis ebenfalls erst frühestens 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen.

Wie vor jeder Impfung sollte auch vor der Impfung gegen COVID-19 geprüft werden, ob der Gesundheitszustand der zu impfenden Person eine Impfung erlaubt.

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https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html